Erstellung von Schadengutachten

Was sind meine Ansprüche im Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Erhalten Sonderfahrzeuge auch Gutachten?

Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden

An einem Golf, den es seitlich erwischt hat, wird der Schaden aufgenommen.

Grundsatz: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. z.B. Anspruch auf:

  • Gutachtenkosten
  • Ersatz der Reparaturkosten nach Gutachter
  • Kosten der Ersatzbeschaffung bei Totalschaden einschließlich Nebenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung bzw. Kosten für Mietwagen
  • Nebenkosten (z.B. Bergungs- und Abschleppkosten, Standgelder)
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für einen Rechtsanwalt

Schadengutachten (Haftpflichtschaden)

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Die bei uns tätigen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen erstellen Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweis­sicherungs­gutachten. Außer­dem wird eine eventuell ein­ge­tre­te­ne Wert­minderung ermittelt, sodass Sie diesen Minder­wert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Ver­sicherung geltend machen können. Ein Schaden- oder Beweis­sicherungs­gutach­ten kann Ihnen im Rahmen Ihrer An­spruchs­geltend­machung und An­spruchs­durch­setzung gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­ver­sicherung im Falle eines unverschuldeten oder nur teil­weise ver­schul­de­ten Verkehrs­unfalles helfen.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Im Haftpflichtfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Schädigers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).

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Schadengutachten (Kaskoschaden)

  • Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Hier besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Sie haben die Weisungen zu beachten und die Obliegenheit zu erfüllen. Zu den Obliegenheiten gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer Woche. Sie haben alles zu tun, was zur Aufklärung und Minderung des Schadens dient! Sie sind nicht berechtigt gegenüber Dritten einen Schaden anzuerkennen oder zu bezahlen! Vor Auftragserteilung zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges haben Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen. Auch der Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt. Sie können einen Sachverständigen vorschlagen.

Sonderfahrzeuge

Wir begutachten auch die Schäden an Ihrem Sonderfahrzeug. Dabei gelten die gleichen rechtlichen Grundsätze wie bei einem PKW für Haftpflicht bzw. Kaskoschäden.

Wir Sind für Sie da!

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