Grundsatz: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. z.B. Anspruch auf:
Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.
Die bei uns tätigen Kfz-Sachverständigen erstellen Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine eventuell eingetretene Wertminderung ermittelt, sodass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten kann Ihnen im Rahmen Ihrer Anspruchsgeltendmachung und Anspruchsdurchsetzung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Falle eines unverschuldeten oder nur teilweise verschuldeten Verkehrsunfalles helfen.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Im Haftpflichtfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Schädigers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
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Hier besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Sie haben die Weisungen zu beachten und die Obliegenheit zu erfüllen. Zu den Obliegenheiten gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer Woche. Sie haben alles zu tun, was zur Aufklärung und Minderung des Schadens dient! Sie sind nicht berechtigt gegenüber Dritten einen Schaden anzuerkennen oder zu bezahlen! Vor Auftragserteilung zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges haben Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen. Auch der Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt. Sie können einen Sachverständigen vorschlagen.
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